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| Definition |
Porzellanmalfarbe ist eine wasserbasierte einbrennbare Malfarbe mit hohen Beständigkeitseigenschaften zum Bemalen und Dekorieren von Glasurporzellan, Keramik und Glas. |
| Inhaltsstoffe |
Porzellanmalfarbe enthält Wasser, thermisch vernetzbare Kunstharze als Bindemittel, Farbpigmente sowie Hilfsmittel wie z.B. Verdicker, Tenside und Konservierungsstoffe in geringen Konzentrationen. |
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Eigenschaften, Qualitätsmerkmale |
Die Farben sind gut verlaufend, untereinander mischbar und je nach Farbton halb transparent bis deckend. Nach dem korrekten Einbrennvorgang ist die aufgemalte Farbe wetterfest, wasserfest und sogar spülmaschinenfest. Bei der Gestaltung von Geschirr für den täglichen Gebrauch sollte darauf geachtet werden, dass keine Trinkränder, Schneideflächen und Innenseiten bemalt werden. |
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Anwendungs-, Gebrauchshinweise, Techniken |
Den Gegenstand vor dem Bemalen gründlich reinigen, so dass er staub- und fettfrei ist. Porzellan- und Glasgegenstände werden am besten in der Spülmaschine oder mit Spiritus vorgereinigt. Die zu bemalenden Gegenstände möglichst mit Haushaltshandschuhen anfassen. Dann kann das Porzellan lasierend oder deckend unter Verwendung eines weichen Haarpinsels bemalt werden. Die Bemalung vor dem Einbrennen mindestens 4 Stunden trocknen lassen. Zum Einbrennen wird der bemalte Gegenstand in den kalten Backofen gestellt und die Ofentemperatur je nach Herstellerangabe auf 160°C bis 170°C eingestellt. Wenn die Temperatur erreicht ist, wird 30 bis 90 Minuten (je nach Herstellerangabe) bei dieser Temperatur eingebrannt. Danach den Backofen ausschalten und den bemalten Gegenstand im geschlossenen Backofen abkühlen lassen.
Die Porzellanmalfarbe kann vor dem Einbrennen jederzeit noch mit Wasser und Spülmittel wieder abgewaschen werden. Kleine Korrekturen können am besten mit einem feuchten Wattestäbchen vorgenommen werden.
Auch für die Serviettentechnik auf Porzellan und Glas werden geeignete Malmedien angeboten, wodurch sich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. |
Umweltschutz, Verbraucherschutz, Entsorgung |
Leere Gebinde können über die Wertstoffsammlung („Grüner Punkt“) entsorgt werden. Teilentleerte Flaschen sind Sondermüll. |
Darbietungsform, Verpackung |
Die Farben werden in Glasgebinden oder als Stift angeboten. | |
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